Wo man heute bauen darf, das bekommt man vorgeschrieben. Baugenehmigungen werden zum Beispiel heute aus Sicherheitsgründen nicht mehr erteilt für an einem Fluss gelegenen Grundstücke. Doch als diese Vorschriften noch nicht existierten (zum Beispiel an der Oder zu DDR-Zeiten) baute man für einen schönen Blick auf die Oder natürlich so dicht wie man konnte. Dass diese eines Tages (in den letzten Jahren sogar mehrfach) über die Ufer treten würde, hätte wohl keiner gedacht. Nun leben die Menschen an der Oder in einem Überschwemmungsgebiet. Wenn diese eine Elementarversicherung abschließen möchten, dann wird deren Wohnlage nach der ZÜRS (dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) eingestuft. Versicherte in einem Gebiet, in dem es häufiger zu Überschwemmungen kommt, müssen natürlich weitaus mehr Versicherungsprämie zahlen, als Versichert, die auf einem Berg leben, wo nicht einmal ein Bächlein in der Nähe ist. Auf diese Weise wurde in der Elementarversicherung wieder ein wenig Gerechtigkeit geschaffen was die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie angeht. Dabei zahlt ein Versicherte an der Nordsee- oder Ostseeküste auch für den Elementarschaden Lawinenbruch, wobei es an der Küste niemals dazu kommen wird, dass eine Lawine abgeht. Eine Versicherung gegen Schäden, die aus Sturmfluten resultieren, gibt es im Übrigen nicht. Hier sind die Schäden einfach unabschätzbar.
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