Für den Fall, dass ein Gebäude durch herumfliegende Trümmerteile von einer Explosion oder aber bedingt durch einen Sturm erheblich beschädigt wurden und nicht mehr bewohnbar ist, dann muss sich auch ein Mieter erst einmal keine Sorgen machen, wenn sein Vermieter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Denn diese hat in ihrem Leistungsumfang auch stehen, dass sie nicht nur für Aufräumungsarbeiten und Abrissarbeiten aufkommt, sondern auch für die Kosten einer Ersatzwohnung. Diese Ersatzwohnung wird natürlich auch einem Hausbesitzer gestellt, der im Fall von einem derartig großen Schaden, dass das Haus nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr leben kann. Die Dauer für die die Versicherung die Ersatzwohnung zahlt, beträgt 12 Monate. Für den Fall, dass in das Haus bis dahin nicht mehr zurückgekehrt werden oder gar nicht mehr, weil es inzwischen abgerissen wurde, muss sich der Mieter oder auch der ehemalige Hausbesitzer eine andere Bleibe suchen, die er dann natürlich wieder selbst bezahlen muss.
Da ein derartiger Fall durchaus eintreten kann, sollte sich ein Mieter auf jeden Fall vom Vermieter bestätigen lassen, dass dieser eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Kosten für diese Versicherung dürfen natürlich umgelegt werden auf die Mieter, wobei dies für die Mieter ein meist nicht unerheblicher Betrag ist.
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