Hausbesitzer haben sehr viele Ausgaben. Vor allem die monatlichen Raten für die Bank fressen vielen Hausbesitzer auf. An einen Schaden, den man selbst zahlen muss, weil keine passende Versicherung da ist, die diesen Schaden abdeckt, will man in diesem Fall dann gar nicht erst denken. Denn in diesem Fall haftet der Hausbesitzer mit seinem gesamten Vermögen. Hiervon gibt es keine Ausnahmen. Und ist vor dem Haus ein Mensch gestürzt, dann kann dies sehr teuer werden. In diesem Fall fallen außer Krankenhauskosten auch Verdienstausfall und möglicherweise auch die Kosten für eine Reha an. Der Hausbesitzer sollte aus diesem Grund – also um diesen hohen Kosten zu entgehen – eine Haushaftpflichtabschließen. Diese Versicherung handelt nach dem gleichen “Credo”, wie auch jede andere Haftpflichtversicherung: Ersatzpflichtig ist immer der, der einen Schaden verursacht. Zwar hat der Hausbesitzer im Fall von einem Sturz vor dem Haus wegen Glatteis oder einem vermüllten Bürgersteig dies häufig nicht einmal beabsichtigt (denn Eis entsteht bei tiefen Temperaturen binnen weniger Stunden und vermüllen kann den Bürgersteig vor dem Haus aus jemand anderes) meist nicht selbst “die Hand im Spiel”, doch ist letztlich dafür verantwortlich, dass ein Passant ungehindert und sicher auf dem Bürgersteig vor dem Haus gehen kann ohne dass ihm irgendein Schaden entsteht.
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