Kontopfändung – probates Mittel bei säumigen Zahlern


Früher war alles besser – diesen Seufzer äußern nicht nur ältere Menschen, wenn sie an verschiedene Dinge aus ihrer Jugend denken. Auch so mancher Hersteller oder Verkäufer von Waren und Dienstleistungen wird sich selbst erinnern oder aus Erzählungen wissen, dass die Zahlungsmoral der Menschen extrem abgenommen hat. Nun kann man sagen, dass es den Bürgern sehr einfach gemacht wird, sich in Schulden zu verstricken. Da werden Kreditkarten ausgegeben, die einen weit höheren Verfügungsrahmen haben, als das monatliche Gehalt abdecken kann. Da gibt es Angebote, das Fahrrad oder Auto, die Waschmaschine, den Kühlschrank und tausende andere Dinge, die das Leben angenehmer machen sollen, auf Abzahlung zu kaufen, Versandhäuser stunden die Summe der bestellten Waren und selbst Ärzte und Zahnärzte locken mit teilweise zinsfreien Krediten für die Zahlung ihrer Leistungen. Natürlich wird an vielen Stellen eine Schufa – Abfrage vorausgestellt. Aber auch Unternehmen, die damit Werbung machen, Kredite ohne entsprechende Abfrage zu vermitteln, schießen wie Pilze aus dem Boden. Und wenn das Ende vom Geld effektiv erreicht ist, steht oft eine Kontopfändung an. Da wird alles vom Einkommen direkt vom Konto weg gepfändet, was nicht dem Selbstbehalt unterliegt, damit die Gläubiger wenigstens einen Teil ihrer Außenstände wiedersehen. Und nicht nur das laufende Konto wird gesperrt. Auch auf Guthaben wie Bauspar- oder andere Sparverträge wird zugegriffen, selbst wenn das Gehalt bereits im Vorfeld und direkt beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Schuldnerberatung oder Anwalt können innerhalb der Sperrfrist von zwei Wochen weiterhelfen und den nicht pfändbaren Anteil des vorhandenen Geldes ermitteln und für dessen Rückzahlung an den Schuldner sorgen.

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