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Private Krankenversicherung

Krankenversicherung erweitern

Februar 17, 2009 by findur · Leave a Comment 

Ob ein Arbeitnehmer durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert ist, legt sich meist schon durch die Art seiner Tätigkeit oder seines Jahreseinkommens fest. Eine PKV kann nur von Selbständigen, Freiberuflern, Beamten oder Angestellten mit einem Jahreseinkommen über brutto 48.600 € oder einem monatlichen Entgelt von 4.050 € abgeschlossen werden. Allerdings sollte sich der Kunde, der zur privaten Krankenversicherung wechseln kann, vorher genau informieren. Lockangebote von 29,- oder 59,- € pro Monat als Krankenversicherungsbeitrag sind meist ohne gesetzliche Pflegeversicherung kalkuliert und mit sehr hohen Selbstbeteiligungen verknüpft und deswegen nicht haltbar, genauso bleibt bei einem PKV Vergleich zu bedenken, dass jedes Familienmitglied einzeln abgesichert werden muss. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, die Erweiterung der Leistungen ist in vielen Fällen von Vorteil. Daher ist zu prüfen, was die GKV – die Krankenkasse an Leistungen im Angebot hat, da sich die Kassen durch den seit dem 1. Januar 2009 geltenden Regelsatz von deutschlandweit 15,5% durch die Leistungen der Wahltarife unterscheiden können. Gerade für gesetzlich Versicherte sollten Zusatzversicherungen für Zahnersatz und Sehhilfen in Betracht gezogen werden, da diese Leistungen meist nur zu geringen Prozentsätzen von der Krankenkasse getragen werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt auch die Krankenversicherungspflicht für bisher freiwillig Versicherte. Wer bisher noch keine Versicherung hatte, sollte schnellstens handeln, da es ansonsten zu empfindlichen Strafen kommen kann. Für jeden Monat, den der Versicherungspflichtige die Prämie sparen möchte, werden Bußgelder und die Nachzahlung der Prämien fällig. Die gute Seite an der Versicherungspflicht ist, dass sich jeder, der unter die Prämissen für die freiwillige Versicherung fällt, mit dem Basistarif absichern kann. Hiermit muss seitens der PKV ein Leistungskatalog ähnlich dem der GKV angeboten werden. Darüber hinaus darf die PKV keinen Vertragsabschluss ablehnen oder aus gesundheitlichen Gründen die Prämien erhöhen.

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