Mit-Riestern


Mittlerweile gehört die Riester Rente zum Standardpaket der unterschiedlichen Formen für private Altersvorsorge und ist ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherungspläne vieler Arbeitnehmer. Und wer hat erfunden? Walter Riester, ihr Namensgeber, erfand die Riester Rente sozusagen im Jahr 2002 , als er in seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Sozialverordnung der damaligen Regierung mit der größten Rentenreform seit Bestand der Bundesrepublik das Nettorentenniveau des Beispielrentners mit 45 Jahren Beitragszahlung von 70% auf 67% des vorherigen Einkommens reduzierte. Diese Lücke sollte zukünftig durch die Riester Rente als Ausgleich der Rentenkürzung gefüllt werden, indem die private Vorsorge der Bürger verstärkt gefördert und gefordert wurde. Doch wie genau funktioniert die Riester Rente nun, wer ist überhaupt förderberechtigt und wem nützt das wirklich? Die letzte Frage lässt sich eindeutig beantworten, denn die Riester Rente bringt eigentlich so gut wie jedem etwas, der sie beantragen kann. Die Mindestbeiträge sind sehr niedrig, so dass die Riester Rente für fast jeden bezahlbar ist. Die Zuschläge bekommt man automatisch umsonst dazu und auch garantiert im Alter ausgezahlt, Eltern erhalten noch einen Kinderzuschlag, Berufsanfänger einen einmaligen Bonus und besonders für Singles lohnt sich der Steuervorteil beim Absetzen der Beiträge. Die Riester Rente besteht entsprechend aus zwei Teilen, einmal den Steuervergünstigungen und andererseits den stattlichen Zulagen als Zuzahlung zu den eigenen Beiträgen. Ein weiterer Vorteil im Vergleich zu normalen privaten Altersvorsorgemöglichkeiten der Versicherungen ist die Flexibilität der Riesterrente: Man kann die Beitragszahlungen einfach kürzen oder sogar zwischenzeitlich ganz einstellen und bekommt trotzdem noch entsprechend angepasste Zuzahlungen bzw. kann die Versicherung auch behalten, wenn man sie kosten- und beitragsfrei ruhen lässt.

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