Pferdehaftpflicht tritt auch für Folgen von Unfällen ein


Pferdehalter wissen normalerweise um die Unberechenbarkeit ihrer Tiere. Denn Pferde sind Fluchttiere und damit auch für die Tierhalter selbst unberechenbar. Auf diesem Grund können Pferde auch schon mal von der eingezäunten Wiese entwischen und auf der Straße für einen Unfall sorgen, bei dem es sogar auch Tote geben kann. Obwohl der Tierhalter in diesem Fall überhaupt nichts dazu kann, weil er auch darauf geachtet hatte, dass der Zaun der Wiese in Ordnung ist, wird er für den Schaden, der entstanden ist, verantwortlich gemacht, auf für einen Personenschaden mit Todesfolge. Ohne dass eine Pferdehaftpflicht vorhanden wäre, könnte der Pferdehalter für den Rest seines Lebens an diesem Schaden abbezahlen. Eine Haftpflicht für das Pferd kostet dabei nicht viel. Im Paketpreis zusammen mit einer OP-Versicherung und einer Krankenversicherung für das Pferd ist die Haftpflicht für das Pferd noch einmal günstiger. Die Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Paket an, wobei jede Versicherung auch einzelnen bei einer jeweils anderen Versicherung versichert werden kann.

Folgen von Unfällen mit Pferden können zum Beispiel der Ersatz der Kosten sein, die aus dem Totalschaden resultieren, den ein Pferd verursacht hat. Darüber hinaus müssen durch die Versicherung auch alle Personenschäden ersetzt werden, die daraus resultieren. Auch die Zahlung einer lebenslangen Rente ist in diesem Fall eine mögliche Folge. Darüber hinaus werden auch Vermögensschäden ersetzt durch die Art der Versicherung.

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