Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Rechtmäßigkeit


Hinsichtlich der Videoüberwachung im Betrieb und der hierzu im Widerspruch stehenden Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer hat das BUNDESARBEITSGERICHT, Az.: 1 ABR 16/07, mit Beschluss vom 26.08.2008 entscheiden, das Arbeitgeber und Betriebsrat grundsätzlich dazu befugt sind, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Das entsprechende Urteil finden Sie im Volltext unter: http://www.ra-kotz.de/videoueberwachung_betrieb_persoenlichkeitsrecht.htm

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