ottonova vs. GKV

HausratversicherungEine Hausratversicherung schützt vor zahlreichen Schäden am Hausrat. Dieser besteht dann aus Haushaltsgegenständen, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen. Hierunter fallen aber auch Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Teppiche und Auslegwaren, Bilder, Gardinen und Beleuchtung), Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseh- und Radiogeräte, HiFi-Geräte, DVD-Abspiel- und Aufnahmegeräte, PC und Spielkonsolen); Wäsche und Bekleidung, Sport- und Arbeitsgeräte, Besteck und Geschirr, Wertsachen (z. B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck und Antiquitäten) wie auch Genuss- und Lebensmittel.

Aber auch Gegenstände, die sich nicht unmittelbar in Wohnräumen befinden, sondern beispielsweise in der Garage, auf dem Dachboden oder in einem Abstellraum im Keller weilen, fallen hierunter. Hierzu gehören unter anderem Campingausrüstung, Schlauchboote, Surfgeräte, Flugdrachen, Krankenfahrstühle, Kinderwagen oder Rasenmäher. Ferner fallen auch Gebäudebestandteile wie Einbauküche und sonstige Installationen, die selbst in die Mietwohnung eingebracht wurden, unter den Hausratbegriff.

Hausratversicherung als Schutz vor finanziellen Verlusten

Eine Hausratversicherung schützt den Hausrat vor dem Verlust oder der Zerstörung durch Sturm, Hagel, Leistungswasser, Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Feuer. Auf Wunsch kann man auch eine Elementarschadenversicherung abschließen, die zusätzlich vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Lawinen und Vulkanausbruch finanziellen Schutz gewährt. Nicht versichert bleiben Schäden an Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind sowie am Gebäude selbst, da hierfür der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung notwendig ist.

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Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung bestimmt man durch den Wert des Hausrates. Dieser sollte man gut abschätzen, da andernfalls im Schadensfall Leistungskürzungen aufgrund Unterversicherung drohen. Im Zweifel empfehlen die Versicherer eine Versicherungssumme von zumeist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Betrag basiert auf den durchschnittlichen Wert eines Haushaltes. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält im Schadensfall somit eine Entschädigung, die dem Wiederbeschaffungspreis der beschädigten oder zerstörten Sache entspricht. Damit entfällt ein Abzug wegen Alter und Verschleiß.

Eine Hausratversicherung bietet über die Außenversicherung auch Schutz außerhalb der eigenen vier Wände. So sind auch Gegenstände umfasst, die sich vorübergehend (je nach Tarif bis zu zwölf Monate) außerhalb der Wohnung befinden. Bricht man demnach im Hotelzimmer des Versicherten ein und entwendet man dabei Hausratgegenstände, so kann man diesen Fall der Hausratversicherung melden. Vorzuziehen sind Tarife, welche die grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt mitversichern. Andernfalls kann sich der Versicherer im Zweifel auf eine Mitschuld berufen und in Abhängigkeit des Verschuldensgrades die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Entschädigungsgrenzen in der Hausratversicherung

Achten sollten Sie auch auf die Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Diese ist in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften teils ganz unterschiedlich geregelt. Überspannungsschäden durch Blitz sollte der Versicherer in voller Höhe übernehmen. Gute Tarife sehen zudem die Mitversicherung von Sengschäden, Trickdiebstahl, Umzugs- und Datenrettungskosten vor.

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