Für Arbeiter und Angestellte ist der Wechsel von den gesetzlichen in private Krankenversicherungen in erster Linie vom Einkommen abhängig. Das Mindest-Bruttoeinkommen muss pro Monat bei mindestens 66.600 Euro (Stand: 2024) liegen. Unabhängig davon können Selbständige, Freiberufler und Beamte jederzeit einen Wechsel vollziehen. Dennoch bleibt jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung, bei welcher der gesundheitliche Zustand, Alter und Geschlecht mitentscheidend sind.
Private Krankenversicherung Vergleich
Der monatliche Beitrag für private Krankenversicherungen wird individuell berechnet. Ein Private Krankenversicherung Vergleich ist also nur bedingt aussagekräftig und erlauben bestenfalls einen groben Überblick. Kunden haben hier jedoch die Möglichkeit, den Preis mitzugestalten, indem Sie bestimmte Optionen und Leistungen außen vor lassen. Wer beispielsweise keine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, kann die Zuschüsse und Erstattungen für Sehhilfen weglassen. Darüber hinaus lassen sich Leistungen wie Einzelunterbringung im Krankenhaus oder die Auszahlung von Krankentagegeld abwählen. Zusätzliche Einsparungen kann man beim Tarif über eine höhere Selbstbeteiligung im Private Krankenversicherung Vergleich erzielen.
Das Wichtigste noch einmal zusammengefasst:
- Private Krankenversicherung (PKV) Die PKV bietet Vorteile wie besseren Service, geringere Wartezeiten, Chefarztbehandlung und Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus.
- Wechselbedingungen Für Arbeiter und Angestellte ist der Wechsel abhängig vom Einkommen, das mindestens 66.600 Euro brutto pro Monat betragen muss (Stand: 2024).
- Individuelle Beitragsberechnung Der Beitrag wird individuell berechnet und ein Private Krankenversicherung Vergleich erlaubt nur einen groben Überblick.
- Kostengestaltung Kunden können den Preis beeinflussen, indem sie bestimmte Optionen und Leistungen ausschließen, z.B. Zuschüsse für Sehhilfen oder Einzelunterbringung im Krankenhaus.