Eine essenzielle Absicherung – die eigene Pflegezusatzversicherung!
Der Gesetzgeber hat eine Gesetzliche ins Leben gerufen, die die Bürger mit einem Grundschutz versorgt. Nicht zuletzt wurde leider Gottes stets intensiver, dass man sich nur dann ausreichend absichern kann, sofern die Pflegeversicherung aus der Kombination von privater und staatlicher Versicherung besteht. So hat man wohl für die Grundexistenz vorgesorgt und auch den Lebensstandard abgesichert.
Einer der von Pflegebedürftigkeit betroffen ist, hat oft bereits seelisch und körperlich vieles zu verschmerzen. Jeder der finanzielle Belastungen tragen muss, erlebt dies in der Regel als einen großen Lebenseinschnitt. Die häusliche Pflege ist oft äußerst kostenintensiv und man muss sie, wenn man unzureichend versichert ist, aus dem eigenen Portemonai bezahlen.
Jeder der eine Pflegezusatzversicherung des Weiteren zu der staatlichen Pflegeversicherung wählt, sichert sich obendrein gleichfalls die Familienangehörigen gegen Aufwendungen für eventuell nachfolgende Pflegeaufwendung ab. So müssen Sie sich keine Befürchtungen um Ihren Lebenstandard machen!
Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur Pflegeversicherung
Alle die sich wirklich früher mit der Pflegeversicherung beschäftigt hat, weiß, dass es zwei unterschiedliche Varianten in diesem Gebiet gibt. Zum einen spricht man von der Pflegekostenversicherung und zum anderen die Pflegezusatzversicherung in Form einer Pflegegeldversicherung.
Eine Pflegekostenversicherung übernimmt die Aufwendungen, die für eine stationäre oder häusliche Pflege aufkommen zu einem bestimmten, beim Vertrag vereinbarten Prozentsatz oder bis zu dem vorherbestimmten Höchstbetrag. Die Versicherung ist eine bestmögliche Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Um Aufwendungen von der privaten Pflegekostenversicherung rückerstattet zu erhalten, brauchen allein die Rechnungen laut Vorschrift eingereicht werden.
Die Pflegezusatzversicherung in Form einer Pflegetagegeldversicherung funktioniert ein kleines bisschen anders. Hier steht nicht der Aufwand im Brennpunkt, sondern die Dauer der Pflegebedürftigkeit. Für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit bekommt jeder Versicherte ein Pflegetagegeld in einer bestimmten, bei Vertragsabschluss vereinbarten Höhe. Die Tagessätze können in diesem Zusammenhang überaus vielfältig sein und schwanken nicht selten zwischen Fünf und hunderfünfzig Euro je Tag.