Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert
Mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch der Ehe-/ Lebenspartner, die minderjährigen und die volljährigen Kinder; sofern diese noch keinen Lebenspartner haben und solange sie nicht berufstätig sind und selbst Geld verdienen. Soll sich der Versicherungsschutz auf den Versicherungsnehmer beschränken, kann man eine Single-Police wählen. In der Familienversion bieten einige Versicherungsgesellschaften auch die Mitversicherung der Eltern des Versicherungsnehmers und des Ehe-/ und Lebenspartners an, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Teilweise sind auch Enkelkinder mitversichert.
Rechtsschutzversicherung mit unterschiedlichen Rechtsschutzarten
Zur Auswahl stehen unterschiedlicher Rechtsschutzarten, welche je nach Kombinationen mehrere Lebensbereiche umfassen können. Der Verkehrsrechtsschutz schützt die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Fahrer oder Halter eines Motorfahrzeuges. Finanziell abgesichert sind diese auch bei Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Familien sollte man darauf achten, dass auch Fahrzeuge mitversichert sind, die auf die volljährigen Kinder zugelassen sind. Ein Fahrerrechtsschutz ist denjenigen zu empfehlen, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, dafür aber ständig mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind.
Wer mehr als nur eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich wünscht, kann den Abschluss einer
- Privatrechtsschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
in Betracht ziehen.
In diesem Fall sind auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber finanziell abgedeckt. Eine gute Rechtsschutzversicherung gewährt den Schutz nicht erst ab Kündigung, sondern bereits im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung. Sofern der Verkehrsbereich ausgeschlossen werden soll, kann auf eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung zurückgegriffen werden. Einer Zusatzvereinbarung bedarf es dann, wenn auch Streitigkeiten mit dem Mieter, Vermieter oder Nachbarn mitversichert sein sollen.
Rechtsschutzversicherung mit unterschiedlichen Leistungen
Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung übernimmt im Bereich Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz bereits die Kosten einer außergerichtlichen Interessenvertretung. Sofern Vermögensteile auf dem Aktienmarkt, Sparbuch oder Tagesgeldkonto schlummern, sollte man auf die Mitversicherung von Kapitalanlagestreitigkeiten achten.
Nahezu alle Versicherer sehen in ihren Rechtsschutz dessen ungeachtet auch eine Mediation vor. Hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung, etwa durch einen neutralen Rechtsanwalt. Interessenten sollten auf die Mitversicherung einer telefonischen Rechtsberatung achten – und zwar ohne zahlenmäßige Begrenzung. Dann erhält der Versicherungsnehmer auch dann telefonischen Beistand durch seine Rechtsschutzversicherung, wenn der Versicherungsfall an sich ausgeschlossen wäre.